AGB's
Alpine Cycling GmbH
Telefon: +41 27 589 68 08
E-Mail: info@alpine-cycling.ch
Website: www.alpine-cycling.ch
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Alpine Cycling GmbH – Service- und Reparaturarbeiten
- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Service-, Wartungs- und Reparaturarbeiten, welche durch die Alpine Cycling GmbH an Fahrrädern, E-Bikes und Zubehör ausgeführt werden. - Auftragserteilung
Mit der Übergabe des Fahrrads und der Auftragserteilung akzeptiert der Kunde die vorliegenden AGB.
Der vereinbarte Leistungsumfang wird auf dem Serviceauftrag festgehalten. Zusätzliche Arbeiten werden nur nach Rücksprache mit dem Kunden ausgeführt, sofern diese zu Mehrkosten führen. - Kostenvoranschlag
Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Stellt sich während der Reparatur heraus, dass zusätzliche Arbeiten oder Ersatzteile erforderlich sind, wird der Kunde vorgängig informiert. Die Arbeiten werden erst nach Zustimmung des Kunden ausgeführt. - Ersatzteile
Defekte oder verschlissene Teile werden nur nach Rücksprache mit dem Kunden ersetzt.
Verbaute Ersatzteile werden zum aktuellen Verkaufspreis verrechnet. Ausgebaute Teile werden auf Wunsch des Kunden ausgehändigt. - Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise.
Aktuelle Servicepreise:
- Kleiner Service: CHF 90.–
- Grosser Service: CHF 150.–
- Sonstige Arbeiten: CHF 60.– pro Stunde
Die Zahlung erfolgt bei Abholung des Fahrrads in bar, per TWINT oder mit den angebotenen elektronischen Zahlungsmitteln. - Abholung
Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrrad nach Benachrichtigung über die Fertigstellung innert angemessener Frist abzuholen.
Für Fahrräder, die länger als 30 Tage nach Fertigstellung nicht abgeholt werden, kann eine Lagergebühr von CHF 5.– pro Tag erhoben werden.
Bleibt ein Fahrrad trotz mehrfacher Aufforderung länger als sechs Monate unbeansprucht, behält sich die Alpine Cycling GmbH vor, die gesetzlichen Möglichkeiten zur Verwertung des Fahrrads geltend zu machen. - Garantie auf Reparaturarbeiten
Auf ausgeführte Reparatur- und Servicearbeiten gewährt die Alpine Cycling GmbH eine Garantie von 3 Monaten ab Abholdatum.
Die Garantie umfasst ausschliesslich die fachgerechte Ausführung der Arbeiten.
Von der Garantie ausgeschlossen sind: Normaler Verschleiss, Sturz- und Unfallschäden, Unsachgemässe Benutzung, Schäden aufgrund mangelnder Pflege, Schäden an bereits verschlissenen Komponenten
Für Ersatzteile gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers. - Haftung
Der Kunde ist verpflichtet, die Verkehrssicherheit seines Fahrrads regelmässig zu überprüfen.
Die Alpine Cycling GmbH haftet nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind, soweit gesetzlich zulässig.
Für persönliche Gegenstände, Zubehör oder nachträglich montierte Komponenten übernimmt die Alpine Cycling GmbH keine Haftung. - E-Bikes
Bei E-Bikes können Diagnosen und Softwarearbeiten vom jeweiligen Systemhersteller abhängig sein.
Für Softwareeinschränkungen, Kompatibilitätsprobleme oder Ausfälle von Motor-, Akku- oder Elektronikkomponenten, die ausserhalb des Einflussbereichs der Alpine Cycling GmbH liegen, wird keine Haftung übernommen. - Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschliesslich zur Auftragsabwicklung und Kundenbetreuung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht. - Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz der Alpine Cycling GmbH, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Alpine Cycling GmbH Fahrradverleih
- Allgemeine Mietbedingungen
- Der Mietvertrag kommt nur nach Ausfüllen des Übernahme-Protokolls zu Stande.
- Von den AGB abweichende Einzelabreden sind dem/der Mieter/in vom Vermieter schriftlich zu bestätigen.
- Mit Übergabe des Mietobjektes, einschliesslich Zubehör, geht die Sach-, Haft und Betriebsgefahr auf den/die Mieter/in über. Alle Mietgegenstände sind in einem einwandfreien Zustand zu halten.
- Für Minderjährige kann die Anmietung nur durch deren gesetzlichen Vertreter vereinbart werden.
- Die Miete ist vor der Abfahrt zu entrichten.
- Das Fahrrad darf nur vom / von der Mieter/in gefahren werden.
- Der Mietgegenstand ist in einen technisch mangelfreien Zustand und wird regelmässig gewartet.
- Schäden an oder mit dem Mietgegenstand und Diebstahl sind unverzüglich dem Vermieter zu melden.
- Für etwaige Schäden, Unvollständigkeit oder Diebstahl haftet der/die Mieter/in.
- Mit Rückgabe des Mietgegenstandes wird dieser auf etwaige Schäden und Vollständigkeit geprüft.
- Bei verspäteter Rückgabe wird der volle Tagespreis des Mietgegenstandes nachberechnet. Bei fehlender Rückgabe des Mietobjektes wird eine Verlustanzeige erstattet.
- Der/die Mieter/in ist damit einverstanden, dass Fotomaterial zu Werbezwecken von der Firma genutzt werden kann. Die Nutzung dieser Fotos erfolgt unentgeltlich.
- Pflichten der Mieter/in
- Der/die Mieter/in verpflichtet sich, die Bikes pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an sicheren Orten im verschlossenen Zustand abzustellen. Über Nacht und bei mehrtägigen Vermietungen sind die Fahrräder in geschlossenen Räumen abzustellen.
- Der/die Mieter/in verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Rückergabe des Fahrrades, dem Vermieter unaufgefordert mitzuteilen.
- Das Tragen eines Fahrradhelmes ist Pflicht.
- Reparaturen
- Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemässe Behandlung durch die Mieter/innen noch auf deren Verschulden beruht. Für letztere Umstände sind die Mieter/innen verantwortlich.
- Bei Schäden wie z. B. Schlauch- und Reifendefekten oder z.B. Schäden am Rahmen trägt der/die Mieter/in die Kosten.
- Fehlende, beschädigte und verlorene Teile werden dem/der Mieter/in in Höhe der Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt.
- Bei Defekten am Fahrrad, die eine Weiterfahrt nicht zulassen, ist umgehend der Vermieter zu benachrichtigen. Es wird dann, je nach Verfügbarkeit und Notwendigkeit ein Ersatzrad gestellt.
- Unfall/Diebstahl
- Der/die Mieter/in verpflichtet sich die Polizei und den Vermieter unverzüglich zu informieren, wenn ein Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde, oder es durch Diebstahl abhandengekommen ist. Bei einem Unfall haben die Mieter/innen dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaig beteiligten Fahrzeuge enthalten.
- Der/die Mieter/in bestätigt, dass alle Benutzer der Fahrräder haftpflicht- und krankenversichert sind oder für die Kosten der ärztlichen Behandlung selbst aufkommen.
- Die Fahrräder sind nicht gegen Unfall, unbefugte Benutzung und Diebstahl versichert.
- Bei Diebstahl und Unfall trägt der/die Mieter/in die Haftung bzw. Verantwortung für die Kosten.
- Haftung
- Der/die Mieter/in haftet für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
- Der/die Mieter/in hat das Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.
- Der/die Mieter/in haftet für die schuldhafte Beschädigung des Fahrrades und für Schäden, die durch die Nutzung des Fahrrades entstanden sind, sowie für die Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten.
- Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, sind die Mieter/innen von ihrer Ersatzpflicht befreit.
- Der/die Mieter/in muss selbst ausreichend versichert sein. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Personenschäden des/der Mieters/in sowie Dritter, die an Schäden beteiligt sind.
- Übergabe
- Das Bike ist in einem verkehrssicheren, technisch mangelfreien Zustand und betriebsbereit. Der/die Mieter/in hat sich durch eine Probefahrt davon zu überzeugen. Der/die Mieter/in wurde in die Bedienung des Bikes eingewiesen. Sollten Schäden auftreten, ist dies dem Vermieter bei der Rückgabe zu melden.
- Sonstige Bestimmungen
- Wo nicht anders definiert, gilt das schweizerische Recht. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen dieser Allgemeinen AGB berührt der Gültigkeit im Übrigen nicht. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Verleih von Fahrrädern ist Gerichtsstand Leuk.